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   BSG, 08.09.1977 - 2 RU 20/77   

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https://dejure.org/1977,11548
BSG, 08.09.1977 - 2 RU 20/77 (https://dejure.org/1977,11548)
BSG, Entscheidung vom 08.09.1977 - 2 RU 20/77 (https://dejure.org/1977,11548)
BSG, Entscheidung vom 08. September 1977 - 2 RU 20/77 (https://dejure.org/1977,11548)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 27.06.1968 - 2 RU 212/67

    Selbsthilfebegriff - Vorsehung im Finanzierungsplan - Beitragsfreier

    Auszug aus BSG, 08.09.1977 - 2 RU 20/77
    Unternehmerkosten ersparte Betrag mehr als 1, 5 v.H. der Gesamtkosten des Bauvorhabens gedeckt hat (vgl. BSGE 28, 122; BSGSozR Nr. 26 zu 5 559 RVG).

    Der Senat hat bereits in seinem Urteil vom 27. Juni 1968 (BSGE 28, 122) entschieden, daß es nicht zum Begriff der Selbsthilfe im Sinne des 5 559 Abs. 1 Nr. 15 RVO gehöre, daß sie im Finanzierung3plan vorgesehen sei.

  • BSG, 05.07.1968 - 1 RA 17/67

    Entscheidung nach Aktenlage - Sachverhaltsdarstellung - Urteilszustellung -

    Auszug aus BSG, 08.09.1977 - 2 RU 20/77
    Der Versicherungsschutz nach 5 559 Abs. 1 Nr. 15 RVO setzt - wie der Beklagte grundsätzlich nicht verkennt - nicht voraus, daß die Selbsthilfe vor oder unmittelbar nach dem Einzug in das Familienheim verrichtet wird (BSG aaO; BSGE 28, 151; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 1. - 8. Aufl., S. 474 w II; Lauterbach, Gesetzliche Unfallversicherung" % 559 Anm. 95).

    Diese und die den Urteilen des Senats vom 27. Juni 1968 (BSGE 28, 151) und vom 29. Februar 1972 (aaO) zugrunde liegenden Zeiträume sind hier jedoch nicht überschritten.

  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 27/91

    Eigenleistungen am Bau und gesetzliche Unfallversicherung

    Als zeitliche Grenze im Rahmen des § 539 Abs. 1 Nr. 15 RVO hat der Senat vielmehr die für die Steuerbegünstigung beim Bau eines Familienheimes nach dem im Unfallzeitpunkt geltenden Recht jeweils vorgesehenen Zeiträume in Betracht gezogen (s BSG SozR Nr. 26 zu § 539 RVO; BSG Urteile vom 8. September 1977 - 2 RU 20/77 - USK 77159 und vom 19. Mai 1983 - 2 RU 11/82 -).

    Eine Markise dient weder der Vollendung des Bauvorhabens noch seiner baulichen Ergänzung zB durch baurechtlich vorgesehene (s zum Kanalanschluß BSG Urteil vom 30. Januar 1986 - 2 RU 34/85 - NJW 1987, 863) oder die Sicherheit des Bauwerkes verstärkende Baumaßnahmen (s zum Vergittern der Fenster BSG Urteil vom 8. September 1977 - 2 RU 20/77 -), sondern vielmehr der Verschönerung oder allenfalls der Verbesserung eines Hauses.

  • LSG Hessen, 22.08.1984 - L 3 U 912/82

    Selbsthilfearbeiten im Wohnungsbau; Entrümpelungsaktion

    Das sind in der Regel Arbeitsleistungen, die der Durchführung des Bauvorhabens unmittelbar dienen (vgl. BSG, Urteil vom 27.6.1968 - 2 RU 212/69 in E 28, 122; 29.2.1972 - 2 RU 159/69 in E 34, 82; 30.1.1975 - 2 RU 236/72 - in USK 7503; 8.9.1977 - 2 RU 20/77 - in USK 77 159; 26.3.1980 - 2 RU 13/78 -).
  • BSG, 19.05.1983 - 2 RU 11/82

    Ablehnung des UV-Schutzes bei Selbsthilfearbeiten am Dach eines Hauses

    Als zeitliche Grenze im Rahmen des 5 539 Abs. 1 Nr. 15 RVO hat der Senat vielmehr die für die Steuerbegünstigung beim Bau eines Familienheimes jeweils vorgesehenen Zeiträume in Betracht gezogen (3 BSG SozR Nr. 26 zu 5 539 BVD; BSG Urteil vom 8. September 1977 - 2 RU 20/77 - USK 77159).
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